Die folgende Seminararbeit habe ich im Wintersemester 2006/07 bei Herrn Prof. Dr. Kohout mit dem Titel “Die Rolle der südafrikanischen Gewerkschaften zur Überwindung der Apartheid” eingereicht:
Inhaltsverzeichnis:
1. Einleitung 2
2. Die Entwicklung der Apartheid in Südafrika – ein kurzer historischer Überblick 5
3.1. Vergangenheit 9
3.1.1. Die Anfänge 1919 – 1930 (ICU) 9
3.1.2. SATLC – 1930-1948 9
3.1.3. Rassismus in den Gewerkschaften – ab 1947 10
3.1.4. Die Auflösung SATLCs - das vorläufige Ende der gemeinsamen Arbeiterbewegung 10
3.2. Die moderne schwarze Gewerkschaftsbewegung 11
3.2.1. Die Wiederauferstehung der schwarzen Gewerkschaften – 1970 – 1979 11
3.2.2. Die Arbeiterbewegung wächst – Das Apartheidsregime kapituliert 1980-1990 12
3.2.3. Die 1990er Jahre – Das Ende der Apartheid – der Beginn eines neuen Zeitalters 15
4. Der Einfluss der deutschen Gewerkschaften und insbesondere der IG Metall 16
5. Fazit 19
5.1. Allgemein 19
5.2. Die südafrikanischen Gewerkschaften 19
5.3. 14-Punkte-Programms der IG Metall 20
6. Literatur 22
1. Einleitung
Wenn man zurückblickt auf die südafrikanische Überwindung der Apartheid zum Ende der 1980er und dem Beginn der 1990er Jahre fallen einem immer wieder zwei Namen ins Auge. Der des damaligen Staatspräsidenten Frederik Willem de Klerk, sowie der des späteren Präsidenten, Volkshelden und damaligen ANC(African Nation Congress)-Führers Nelson Mandela, die beide gemeinsam 1993 den Friedensnobelpreis erhielten (vgl. Dijk 2004, S. 173). Im Jahre 1989 übernahm de Klerk das Amt des Staatspräsidenten von seinem Vorgänger Pieter Willem Botha. Kurz darauf stieg de Klerk in Verhandlungen mit dem inhaftierten Mandela ein. Er bot ihm unter gewissen Bedingungen die sofortige Freilassung an. Unter anderem sollte Mandela vom bewaffneten Kampf Abstand nehmen. Mandela lehnte dies jedoch ab. Wenig später kam es dennoch, aufgrund diverser äußerer und innerer Einflüsse, zur Freilassung Mandelas im Jahre 1990 und der Legalisierung der beiden Widerstandsparteien ANC und PAC (Pan Africanist Congress) im Februar 1990. Auch wurden wichtige rechtliche Stützen der Apartheid, namentlich der Population Registration Act im Juni 1991, der Group Areas Act und der Land Act, aufgehoben. Die Homelands, eine Art Reservate für die schwarze Bevölkerung zur territorialen Abtrennung von der weißen Bevölkerung, bestanden allerdings zunächst weiterhin. Bis zur Verabschiedung der neuen Verfassung im Jahre 1994 wurden dann die letzten Elemente der Apartheid abgeschafft und jeder hatte die Möglichkeit sich jederzeit frei in Südafrika zu bewegen und niederzulassen.
Auf der ersten Nationalkonferenz des ANC nach seiner Legalisierung im Jahre 1991 wurde Nelson Mandela zum neuen Präsidenten des ANC gewählt und stieg somit zum Spitzenkandidaten des ANC für die Präsidentschaftswahlen 1994 auf. Diese ersten „one-person, one vote“ – Wahlen in Südafrika gewann der ANC mit Mandela an der Spitze mit überwältigenden 62,6 % der Stimmen und einer absoluten Stimmenzahl von 22 Millionen. Am 10. Mai 1994 wurde Nelson Mandela Staatspräsident Südafrikas und blieb dies bis 1999 (vgl. Dijk, 2004, S.176). Einer seiner Vizepräsidenten war de Klerk von der National Party. Auf Mandela als Staatspräsident folgte 1999 sein zweiter Vizepräsident und damalige Präsident des ANC Thabo Mbeki, der Südafrika bis heute mit ähnlichen Wahlerfolgen regiert (vgl. Dijk, 2004, S.173). Die Regierung war eine Allparteien-Koalition und sollte als Beitrag zur Versöhnung alle Strömungen Südafrikas integrieren.
Doch vielen Menschen ist oft nicht bewusst, dass der regierende ANC keine Partei im herkömmlichen Sinne ist. Viel mehr handelt es sich beim ANC um eine politische Bewegung, die eine Allianz aus drei verschiedenen Gruppen bildet: dem ANC selbst, der South African Communist Party (SACP), sowie dem Congress of South African Trade Unions (COSATU).
Beide Partner spielen heute eine wichtige Rolle in Regierung und beide spielten auch eine sehr wichtige Rolle im jahrelangen Kampf gegen die Apartheid.
Die 1921 als Communist Party of South Africa gegründete kommunistische Partei SACP war zunächst eine Partei der Weißen. Erst nach ein paar Jahren öffnete man sich den Schwarzen, da man den gemeinsamem Kampf für den Sozialismus nur mit der Mehrheit gewinnen könne, wie man in einem Strategiepapier 1929 festlegte (“The most direct line of advance to socialism runs through the mass struggle for majority rule”.). 1950 wurde die Partei für illegal erklärt und gründete sich drei Jahre später als SACP wieder, die allerdings weiterhin illegal blieb. Mehr und mehr verlagerte man daraufhin die Aktivitäten in den ANC und spielte trotz geringer Mitgliederzahl eine ernstzunehmende Rolle. Man arbeitete unter anderem an der Freedom Charter im Jahre 1953 mit und hatte insbesondere durch die Kommunistische Internationale große Möglichkeiten zur Vernetzung, die dem ANC so nicht offen standen. Nach dem Ende der Apartheid und den ersten Wahlen 1994 war man, unter anderem mit dem bekannten Kommunisten und Widerstandskämpfer Joe Slovo als housing minister, in einigen wichtigen Positionen im Parlament und an der Regierung beteiligt. Selbst nahm die SACP nie an Wahlen in Südafrika teil. (vgl. SACP: „Historical Documents“)
Bei dem dritten Mitglied in der Allianz handelt es sich um den Gewerkschaftsbund COSATU, der 1985 als Zusammenschluss von 33 Einzelgewerkschaften mit insgesamt fast einer halben Million Menschen gegründet wurde. Bis heute besteht COSATU aus 21 angeschlossenen Gewerkschaften, deren gesamte Mitgliederzahl sich auf ca. 1,8 Mio. Arbeitnehmer beläuft. COSATU ist somit zahlenmäßig der größte Partner in der Dreierallianz, auch wenn sich der politische Einfluss momentan etwas gering hält. Auf jeden Fall war COSATU trotz seiner kurzen Vergangenheit in den letzten Jahren der Apartheid einer der Hauptakteure im Kampf gegen diese. Insbesondere da COSATU als einziger Akteur nicht seitens der Regierung verboten wurde und über vorzügliche Kontakte zur International Labour Organisation (ILO) und vielen Einzelgewerkschaften weltweit verfügte.
Im Folgenden soll insbesondere der Einfluss der südafrikanischen Gewerkschaften, insbesondere COSATU, und ihrer weltweiten Verbündeten untersucht werden. Welche Rolle spielte die südafrikanische Gewerkschaftsbewegung beim Kampf gegen die Apartheid? Wie war ihre historische Rolle und inwiefern trugen sie zur endgültigen Überwindung der Apartheid bei?
Außerdem soll noch kurz der Einfluss der internationalen Gewerkschaftsbewegung untersucht werden. Dabei insbesondere des 14-Punkte-Programms der IG Metall, welches sich durch großen Pragmatismus auszeichnet. Die Schwierigkeiten, die durch die diversen Sanktionsmaßnahmen für die südafrikanische und die deutsche Arbeitnehmerschaft entstehen könnten, sollten möglichst klein gehalten werden und doch sollte das Ziel der Überwindung der Unterdrückung nicht außer acht gelassen werden. Oberstes Ziel war der Erhalt der Arbeitsplätze in der Bundesrepublik Deutschland mit der Absicht die Apartheid in Südafrika wirksam zu bekämpfen. Da sich dieser Weg entscheidend von den üblichen Wegen der internationalen Akteure unterscheidet, soll der Erfolg des selbigen untersucht werden.
Die Quellenlage ist aufgrund anderer Prioritätensetzung der aufarbeitenden Institutionen in Südafrika eher schwach. Bei den verwendeten Quellen handelt es sich größtenteils um Primärquellen seitens der Gewerkschaften, politischer Stiftungen und Informationen seitens COSATU und ANC, sowie Zeitungsartikel aus jener Zeit. Hauptsächlich bediente ich mich aus dem Archiv der sozialen Demokratie der Friedrich-Ebert-Stiftung.
Bezüglich der Forschung sind mir keine weiteren Arbeiten in diesem Bereich bekannt, da insbesondere der Aspekt der Auswirkungen des 14-Punkte-Programmes bislang nicht untersucht wurde.
2. Die Entwicklung der Apartheid in Südafrika – ein kurzer historischer Überblick
Schon im Jahre der Gründung der Südafrikanischen Union in 1910 waren die Schwarzen von den Wahlen ausgeschlossen. Ein Jahr später wurde durch den Mines and Works Act die Ungleichbehandlung von Schwarzen in der Wirtschaft festgelegt. 1913 folgte der Natives Land Act, der Schwarzen verbot außerhalb ihrer Reservate irgendwelches Land zu erwerben. Der Natives Urban Areas Act 1923 erweiterte diese Regelung auf Städte und 1936 erweiterte der Native Trust and Land Act das Gesetz von 1913 (vgl. Markofer 2005). Während des zweiten Weltkrieges nahm die Regierung Smuts keine weiteren Verschärfungen der Gesetze vor. Mit der Wahl 1948 wurde er dann allerdings durch die National Party und die Afrikaaner Party abgelöst, die bis zum Ende der Apartheid Ende der 80er bzw. Anfang der 90er des letzten Jahrhunderts regierte. Gekennzeichnet war diese Regierungszeit durch eine Reihe von Gesetzen, die die Trennung und Ungleichbehandlung der verschiedenen „Rassen“ noch einmal wesentlich verstärkten. Die Wichtigsten sollen im Folgenden kurz in chronologischer Reihenfolge erläutert werden. Im Jahre 1950 verabschiedete man den Population Registration Act, durch den ein nationales Register beschlossen wurde, welches jeden Bürger nach seiner Hautfarbe klassifizierte und den Group Areas Act, der die Trennung von Wohngebiete nach Hautfarben forcierte. Drei Jahre später wurde der Reservation of Separate Amenities Act beschlossen. Dieser regelte die räumliche Trennung von nicht-weißen und Weißen in allen öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln. 1959 kam der Promotion of Bantu Self-Government Act hinzu, der die Homelands zu selbstverwalteten Gebieten erklärte, die mit dem Bantu Homelands Citizens Act von 1970 alle einer Ethnie zugeordnet wurden und jeder Schwarze unbesehen seiner örtlichen Herkunft in das Homeland seiner ethnischen Gruppe zugeordnet wurde. Außerdem wurde den „Bürgern“ der Homelands ihre südafrikanische Staatsbürgerschaft aberkannt (ebenda).
In den 1970ern begann man diese Entwicklungen nun endlich auch weltweit wahrzunehmen und auch die Proteste innerhalb Südafrikas stellten sich auf eine breitere Basis. Seit 1971 gab es trotz Verbots und harter Strafen regelmäßige Streiks in Südafrika. Am 2. August 1971 stürmten Tausende Afrikaner das Busdepot in Vooslorus, Johannesburg, weil sie vergeblich auf ihre Busse warteten. Steine flogen, Busse gingen in Flammen auf. Im März 1972 ereignete sich Ähnliches in Natal. Im Juli 1972 demonstrierten 20.000 Menschen aller Hautschattierungen in Kapstadt. Ende 1971 streikten 40.000 Ovambos in Namibia (vgl. Labour History Group 1987, S.2) wie auch tausende von weißen Studenten und Farbigen in Kapstadt. Im Februar des Jahres 1973 streikten 16 000 indische, farbige und schwarze Arbeiter in Durban gegen die sozialen Bedingungen unter der Apartheid und für höhere Löhne. Für eine Woche stand in der damals drittgrößten Stadt Südafrikas alles still. Am Ende gab es eine Lohnerhöhung um 15% (ebenda). Dieser Streik war die Grundlage für die Neugründung einiger freier schwarzer Gewerkschaften im Laufe der 1970er Jahre.
Am 2. Dezember 1973 nahm die UN-Vollversammlung die „Konvention zur Bekämpfung und Ahndung des Verbrechens der Apartheid“ an, die am 18. Juli 1976 in Kraft trat. Diese Konvention stufte die Apartheid als Verbrechen gegen die Menschlichkeit ein und begründete somit ihre Strafbarkeit nach dem Völkerrecht (vgl. UNESCO 1992).
Knapp einen Monat vor Inkrafttreten der Konvention kam es am 16. Juli 1976 zum Aufstand in Soweto. In dem Township an der südwestlichen Stadtgrenze von Johannesburg kam es zu Protesten von Schülerinnen und Schülern gegen die zwangsweise Einführung von Afrikaans als Unterrichtssprache. Bei den Auseinandersetzungen mit der Polizei starben nach offiziellen Angaben 575 Menschen. Die Dunkelziffer liegt weit höher. Die Aufstände griffen auf weitere Townships über und wurden bis 1978 fortgesetzt. Im Jahr 1977 kommt es zu einigen einschneidenden Vorkommnissen. Vom 10.-11. Juni 1977 organisierte die ILO eine internationale Gewerkschaftskonferenz für Sanktionen gegen die Apartheid in Genf. Wenige Monate später dramatisiert sich die Lage: Am 12. September 1977 wird der Studentenführer Steve Biko verhaftet, von nichtidentifizierten Polizisten misshandelt und er stirbt kurz darauf an diesen Verletzungen.
In Folge dieses Vorfalls verabschiedete die EG am 20. September 1977 nichtbindende Richtlinien für europäische Konzerne in Südafrika („Südafrika-Kodex“), die eine Gleichbehandlung am Arbeitsplatz schaffen sollte. Schon im Frühjahr desselben Jahres verabschiedete die USA die „Sullivan Principles“, die ähnlichen Inhalt hatten und auch nicht bindend waren. Am 4. November 1977 wurde das freiwillige Waffenembargo der UN von 1963 durch einen Beschluss der UN-Vollversammlung verpflichtend. Südafrikas weltweite Isolation wurde weiter erhöht (vgl. IBFG 1984, S. 44ff)
Eine einflussreiche Boykottbewegung nimmt ihren Lauf. Es wird Druck auf Investoren und Unternehmen ausgeübt nicht in Südafrika zu investieren und bereits getätigte Investitionen zurückzunehmen. Auch im Sport, der Kultur und dem Tourismus wurde Südafrika forthin boykottiert.
Im Jahre 1978 startet das „Nordische Aktionsprogramm“. Dänemark, Finnland, Norwegen und Schweden sanktionieren einzelne Wirtschaftsbereiche. Dänemark und Schweden wurden später die einzigen Nationen, die einen totalen Wirtschaftsboykott gegenüber Südafrika verhängten. Unter anderem durch all diese Sanktionen und Boykotte, aber auch durch den Fall des Goldpreises 1983, schlitterte Südafrika in den 1980er Jahren in eine immense Wirtschaftskrise, die den Staat nahe an die völlige Zahlungsunfähigkeit brachte. Südafrika stand mit einer offiziellen Inflationsrate von 14% bzw. inoffiziell 30% im Jahre 1988(vgl. DGB 1989, S.6) und einer geschätzten Arbeitslosigkeit von 35% im selben Jahr (ebenda, S. 7) kurz vor dem Staatsbankrott. Zu den wirtschaftlichen Problemen kamen immense politische Probleme im Inland. In den Townships protestierten sich spontan zusammengefundene und organisierte Gruppen gegen die Einführung eines neuen Drei-Kammern-Systems, das die schwarze Bevölkerungsmehrheit völlig von allen Entscheidungen ausschloss. 1983 vereinigten sich etwa 700 dieser Gruppen, darunter auch Gewerkschaften, zur Vereinigten Demokratischen Front (UDF). Durch die Verhängung des Ausnahmezustandes in den Jahren 1985/86 versuchte man diese Opposition in den Griff zu bekommen. Die Versammlungsfreiheit wurde ausgesetzt, Informationen, Protestaktionen und Mobilisierungen jeglicher Art waren beinahe unmöglich. (vgl. Bigras 1986)
Die politische Mobilisierung fiel daraufhin mehr und mehr den Gewerkschaften zu, die sich in Folge des Streiks von Durban 1973 als neue unabhängige schwarze Gewerkschaftsbewegung etablierten und somit die einzige Oppositionsgruppe mit breiter Basis und demokratischen internen Strukturen. Im Herbst des Jahres 1987 legte die Regierung einen Gesetzesentwurf zur Verschärfung des Arbeitsrechts vor. Als Reaktion auf diese gewerkschaftsfeindlichen Maßnahmen gab es vom 6.-8. Juni 1988 einen Generalstreik bei dem zwischen 2,5 und 3 Millionen Arbeiter und Arbeiterinnen an allen drei Tagen der Arbeit fern blieben. Trotz daraufhin aufgenommener Verhandlungen mit dem Arbeitgeberverband SACCOLA (South African Consultative Committee on Labour Affairs) wurde das Gesetz im September 1988 verabschiedet. (vgl. Barrett 1990)
Die Regierung hat sich durchgesetzt – ein allerletztes Mal. Der Untergang des Regimes war damals schon unaufhaltbar.
3.1. Vergangenheit
3.1.1. Die Anfänge 1919 – 1930 (ICU)
Die schwarze Gewerkschaftsbewegung in Südafrika geht zurück auf die Zeit nach dem ersten Weltkrieg. Im Jahre 1919 gründete sich in Kapstadt die Industrial Commercial Union. Noch im selben Jahr rief die ICU die Dockarbeiter in Kapstadt zu einem Streik auf, dem 3 000 Arbeiter folgten. Ein paar Tage später schlossen sich 5 000 weitere Eisenbahnarbeiter, Arbeiter in Fabriken und öffentlichen Arbeitsplätzen aus Sympathie den Hafenarbeitern an. Monate später kam es zu einem erneuten Streit mit über 2 000 Beteiligten. (vgl. Bonner 1974)
1920 hielten 50 Delegierte von verschiedenen schwarzen Organisationen eine Konferenz und gründeten die Industrial and Commercial Workers Union of Africa (ICU) mit dem Ziel gerechte Löhne und zumutbare Bedingungen für alle Arbeitnehmer, egal ob ungelernt oder gelernt zu schaffen. Man wollte das Verhältnis zwischen Arbeitgebern und Arbeiterschaft regulieren und sich für ein Kranken- und Rentenversicherungssystem einsetzen. Im Jahr 1925 hatte man schon 39 000 Mitglieder, deren Zahl sich innerhalb von nur zwei Jahren auf geschätzt bis zu 250 000 Mitglieder erhöhte. Die ICU wurde als größter Arbeiterorganisation Südafrikas zum „symbol of black resistance“ (vgl. Bonner 1974) und war auf ihrem Höhepunkt angekommen. Noch im selben Jahr begann ihr Absturz. Die Aufnahme der Farmarbeiter, die fehlende Unterstützung von Streiks in Durban und Johannesburg und finanzielle Unregelmäßigkeiten waren der Anfang vom Ende. 1928 verließen Tausende von Arbeitern die Union, die Bewegung war mehr und mehr mit sich und internen Machtkämpfen beschäftigt. 1930 teilte sich die ICU in viele kleine und regionale Gruppierungen auf und verlor Macht und Einfluss. Die Arbeiterbewegung Südafrikas war damit wieder an ihrem sehr unbefriedigenden Ausgangspunkt angelangt und hatte doch einen bleibenden Eindruck hinterlassen. (vgl. Bonner 1974)
3.1.2. SATLC – 1930-1948
Neben der ICU existierten noch weitere Gewerkschaftsbewegungen in Südafrika. Es gab konservative, weiße-rassistische, weiß-dominierte rassisch gemischte und nicht-rassistische gemischte Gewerkschaften. Diese vereinigten sich im Oktober 1931 zum South African Trade and Labour Congress (SATLC), dessen Verfassung keine Unterscheidung nach Rassen vorsah. Die Arbeiterbewegung, dabei insbesondere die schwarze Bevölkerungsmehrheit, war geradezu enthusiastisch. Alleine zwischen 1929 und 1946 erhöhte sich die Zahl der registrierten Gewerkschaften von 101 Vereinigungen mit 69 882 Mitgliedern auf 203 mit insgesamt 346 509 Mitgliedern. Die rein afrikanischen Gewerkschaften sind davon ausgenommen, da diese kein Recht auf Registrierung hatten. Von den 203 Vereinigungen waren 115 Mitglied von SATLC und einzig die South African Mine Worker Union (SAMWU) hatte in ihrer Satzung eine Beschränkung auf weiße Hautfarbe. Bis 1948 versuchte man erfolglos, und auch nicht mit vollem Engagement (vgl. Drew), durch Resolutionen afrikanische Arbeiter vollständig zu integrieren.
3.1.3. Rassismus in den Gewerkschaften – ab 1947
Schon 1947 führte die rein-weiße Gewerkschaft SAMWU in Form ihres Generalsekretärs eine Gruppe von Mitgliedern der SATLC an, die zum Ziel hatte Apartheid in den Gewerkschaften durch eine Rassenbeschränkung innerhalb des Gewerkschaftsbundes einzuführen. Dieser Versuch wurde von den progressiven Teilen bekämpft. Doch mit der Machtübernahme der National Party war dieser Widerstand Makulatur. Mehrere weiße Gewerkschaften spalteten sich ab und schlossen sich in anderen Gruppierungen wieder zusammen. Die südafrikanische Gewerkschaftsbewegung war wieder gespalten. (vgl. Puschra 1984, S. 12ff)
3.1.4. Die Auflösung SATLCs - das vorläufige Ende der gemeinsamen Arbeiterbewegung
1950 wurde der Suppression of Communism Act verabschiedet, der den Gewerkschaften große Probleme bereitete. 1952 war SATLC stark geschwächt und löste sich 1954 nach der Formation des Trade Council of South Africa (TUCSA) in diesem auf. Unabhängige schwarze Gewerkschaften wurden ausgeschlossen und schlossen sich mit 14 ehemaligen SATLC-Mitgliedern zum South African Congress of Trade Unions (SACTU) zusammen, der daraufhin gemeinsam mit dem Council of Non-European Trade Unions zum Gewerkschaftsarm des ANC wurde. Bis 1961 wuchs man zwar auf 61 000 Mitglieder an, musste aber aufgrund von Verhaftungen, Bedrohungen, Verbannungen, Ausweisungen und Ermordungen von diversen Funktionsträgern, sowie vielen weiteren Schikanierungen durch die Regierungen in den Untergrund gehen. So war es wieder für ein Jahrzehnt ruhig um die schwarze Gewerkschaftsbewegung. (vgl. Bigras 1986)
3.2. Die moderne schwarze Gewerkschaftsbewegung
3.2.1. Die Wiederauferstehung der schwarzen Gewerkschaften – 1970 – 1979
Die 60er Jahre waren geprägt von einer Phase des immensen wirtschaftlichen Aufschwungs und einer Verschärfung der Apartheidsgesetzgebung. Die Zahl der schwarzen Arbeiter in der verarbeitenden Industrie stieg rapide an und in gleicher Geschwindigkeit nahmen ihre Rechte ab. Die ANC-Funktionäre Nelson Mandela, Walter Sisulu und Govan Mbeki wurden in den Prozessen von Rivonia von 1963 zu lebenslangen Haftstrafen verurteilt.
Doch in den 1970er Jahren nahm die Zahl der Streiks durch schwarze Arbeiter im ganzen Land zu. Die Preise für Lebensmittel. Möbel, Kleidung und Transport waren drastisch gestiegen während die Löhne der schwarzen Arbeiter noch immer auf ihrem niedrigen Stand verweilten. Die Löhne der weißen Arbeiter wurden im selben Zeitraum erhöht.
Nach vielen kleineren Streiks zu Beginn der 1970er Jahre, begann am Morgen des 9. Januar 1973 die große Streikwelle ausgehend von einer Fabrik in Durban. Schon am 1. Februar breitete sich der Streik auf 30 verschiedene Fabriken aller Branchen aus. Am 6. Februar waren alle 16 000 Arbeiter der Stadt Durban in den Streik getreten. Durban versank im Müll und die Wirtschaft stand still. Eine Woche später waren es 30 000 Streikende in Durban. (vgl. Labour History Group 1987). Nach und nach wurden die Streiks im Laufe des Jahres weniger, da man kaum vernetzt war und die Arbeiterschaft nur an den Bedingungen ihrer Fabrik interessiert war. Und doch war dies der Beginn einer neuen schwarzen Gewerkschaftsbewegung.
Die Arbeiter in ganz Südafrika hörten von den Streiks in Durban und man war sich einig, dass man sich organisieren müsse um schlagkräftig zu sein. Die ersten freien schwarzen Gewerkschaften gründeten sich. Schon 1975 gab es fünf schwarze Vereinigungen mit zusammen 11 000 Mitgliedern. Man gründete, parallel zu den existierenden weiß-dominierten Gewerkschaften, eine neue schwarze Föderation, genannt Trade Union Advisory and Co-ordinating Council (TUACC), mit den drei Grundprinzipien: nicht-rassistisch, starke betriebliche Organisation und Arbeiterkontrolle.
Nach dem Aufstand von Soweto am 6. Juni 1976 und der darauf folgenden Mobilisierung der schwarzen Bevölkerungsmehrheit und der immer weiter steigenden Militarisierung in den Townships, sowie dem Druck aus dem Ausland, schlug die Wiehan Commission im Jahre 1979 die Anerkennung von freien schwarzen Gewerkschaften vor. Im selben Jahr wurde die Registrierung schwarzer Gewerkschaften erlaubt. Daraufhin gründeten sich die Federation of South African Trade Unions (FOSATU) und der Council of Unions of South Africa (CUSA). (vgl. Barrett 1990)
3.2.2. Die Arbeiterbewegung wächst – Das Apartheidsregime kapituliert 1980-1990
Die 1980er Jahre waren die Dekade der Gewerkschaften und die des letztendlichen Falls des Apartheidsregimes. Über all im Land gab es Anti-Apartheids-Bewegungen, die Townships waren geprägt von spontanen Massendemonstrationen. Man protestierte gegen die geplante Einführung des Drei-Kammern-Wahlsystems und die neue Verfassung. Im Juni 1983 vereinigten sich etwa 700 Widerstandsgruppierungen, darunter einige Gewerkschaften, unter der United Democratic Front (UDF). (vgl. DGB 1989, S. 14)
Schon 1981 gab es erste Verhandlungen der Gewerkschaften über einen Zusammenschluss. Im September 1984 gab es einen Aufstand im Township Vaal, im November blieben 600 000 Arbeiter ihrer Arbeit fern. Im Mai 1985 entlässt BTR-Samcol 900 streikende Arbeiter. Im Juli 1985 wird in Eastern Cape der Ausnahmezustand verhängt. Im November 1985 gründet sich während weitverbreiteter Aufstände in den Township und immer intensiveren Repressionen seitens der Regierung der Gewerkschaftsdachverband Congress of South African Trade Unions (COSATU) (vgl. Bigras 1986). Die Formierung COSATUs brachte Gewerkschaften aller drei politischer Traditionen zusammen. Das waren gut organisierte Gewerkschaften auf Betriebsebene, „general unions“[1] mit nationaldemokratischen Strukturen und die National Union of Mineworkers, die sich von den „black consciousnes“[2] Gewerkschaften abgespalten hatte. Die Vereinigung der Gewerkschaften war von großer Bedeutung und gab der Bewegung ein wesentlich größeres Potential im Kampf gegen die Apartheid.
Im Jahr 1986 begann die Zeit der großen Streiks. Im Januar legten 30 000 Minen-Arbeiter ihre Werkzeuge nieder. 23 000 davon wurden entlassen. Streiks an anderen Minen folgten. Am 7. März wird der Ausnahmezustand aufgehoben. Es starben 853 Menschen und weitere 12 152 Menschen wurden verhaftet. Am 1. Mai 1986 kam es zum größten Aufmarsch in der Geschichte Südafrikas. Zum 100. Geburtstag des „Tag der Arbeit“ rief COSATU auf an den Demonstrationen teilzunehmen. Über 1,5 Millionen Arbeiter kamen diesem Aufruf nach. Knapp 6 Wochen später wurde ein zweiter und härterer Ausnahmezustand verhängt. In den 6 Wochen wurden wieder über 2700 Gewerkschafter verhaftet. Doch dies hielt 1,5 Millionen Arbeiter am 16. Juni nicht davon ab in Gedenken an die Vorkommnisse von Soweto 10 Jahre zuvor die Arbeit niederzulegen. Nach dem Tod von 177 Minenarbeitern in der Kinross Goldmine, hörten am 1. Oktober 325 000 Arbeiter auf zu arbeiten. Diese Streikwelle wurde 1987 fortgesetzt. (vgl. Khanya 1998, S. 11ff) Die Anzahl der verlorenen Arbeitstage stieg genau wie der Konflikt zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern immer weiter an. In diesem Jahr war die Mitgliederzahl im Juli auf 712 000 angewachsen. Zwei Jahre früher waren es lediglich 450 000 Mitglieder. (vgl. Barrett 1990)
Am 24. Februar 1988 wurden die UDF und 16 weitere Anti-Apartheids-Organisationen verboten. Ihre Führer wurden verhaftet und die Restriktionen des Ausnahmezustandes weiter verschärft. Die Gewerkschaften, insbesondere COSATU, wurden in ihrer politischen Handlungsfähigkeit stark eingeschränkt. Die UDF musste seine Aktivitäten in den Untergrund verlagern. Die Aktivitäten wurde nicht vollkommen eingestellt, doch litt man stark unter den fehlenden Strukturen und der damit verbundenen Führungsschwäche.[3]
Und damit begann in dieser Phase die führende Rolle COSATUs im Kampf gegen die Apartheid. Der Gewerkschaftsdachverband entschied sich für eine stärkere Zusammenarbeit mit nahestehenden Organisationen, die ähnliche politische Ziele verfolgten. Man wurde sich der Notwendigkeit einer breiteren Basis bewusst. Im Juni rief COSATU mit seinen neuen Partnern zu einem „peaceful national protest“ auf. Zwischen 2,5 und 3 Millionen Menschen blieben an drei Tagen der Arbeit fern. Die große Unterstützung war ein deutliches Zeichen der Einigkeit unter den verschiedenen Organisationen. (vgl. DGB 1989, S. 15)
Nach dem Erfolg dieses Streiks rief der UDF dazu auf eine breitere Bewegung zu starten. Man nannte die Bewegung „Mass Democratic Movement“ (MDM) und wollte mit ihr wieder eine Basis für den gemeinsamen Kampf schaffen. Es sollten klare Strukturen geschaffen werden und alle Organisationen in ihrem Kampf gegen die Apartheid unter ein Dach gebracht werden. Für die Bevölkerung wurde MDM immer mehr zum Synonym der Zusammenarbeit von COSATU und UDF. Im September 1988 organisierte COSATU eine Anti-Apartheids-Konferenz, die allerdings von der Regierung verboten wurde und ausfiel. Doch die Idee einer demokratischen Massenbewegung fiel damit nicht unter den Tisch. Viel mehr konzentrierte man sich auf den Boykott der Kommunalwahlen im Oktober 1988. (vgl. UNESCO 1992) Kein Kandidat der sich nahestehenden Widerstandsgruppen sollte von seinem passiven Wahlrecht Gebrauch machen. Der Boykott war, dank der niedrigen Zahl der sich registrierten Wähler, ein Erfolg. Wenn auch die Regierung die Wahlbeteiligung, der wenigen registrierten Wähler, als Erfolg für sich verbuchen wollte. Es gingen weniger als 10% aller schwarzen Wähler überhaupt wählen.
Im Januar 1989 verstärkte sich die Anzahl der Hungerstreiks von politischen Gefangenen (vgl. UNESCO 1992). Dies führte zur vorzeitigen Entlassung einiger Inhaftierter. Im August des gleichen Jahres veranstaltete die MDM gemeinsam mit der UDF die erste große nationale Kampagne seit dem Beginn des Ausnahmezustandes. Ähnlich wie 1952 sollte die Macht des Regimes durch viele Akte des zivilen Ungehorsams gebrochen werden. Es war hauptsächlich eine Kampagne für Bürgerrechte und unter Beteiligung der Kirchen fordert man von der Regierung ein fundamentales Umdenken. Zwar war der Fokus der einzelnen Proteste in den meisten Regionen unterschiedlich, doch endete die Kampagne mit einem gemeinsamen Protest gegen die Einführung des Drei-Kammern-Parlaments.
Schon bei der MDM „Conference for a Democratic Future“ im Dezember 1989 wurde klar, dass die geforderten Veränderungen kurz bevor standen. (vgl. UNESCO 1992) Die 3000 Delegierten der verschiedenen Gruppierungen debattierten lediglich, wie man in die Verhandlungen mit dem Regime treten solle. Die Teilnahme der eigentlich verbotenen UDF war ein Vorreiter für die Geschehnisse kurz darauf.
3.2.3. Die 1990er Jahre – Das Ende der Apartheid – der Beginn eines neuen Zeitalters
Am 2. Februar eröffnet der am 6. September 1989 neu gewählte Staatspräsident William de Klerk das Parlament und verkündet das Ende der Verbots von ANC, SACP und PAC. Nur neun Tage später wird Nelson Mandela aus dem Gefängnis entlassen. Nachdem schon im Oktober des Vorjahres Walter Sisulu und andere verurteilte der Rivonia Prozesse freigelassen wurden. (vgl. Barrett 1990)
Doch war die große Zeit der Gewerkschaft noch nicht vorüber. Viel mehr nimmt man sich wieder der originären Gewerkschaftsthemen an. In den Jahren bis 1994 gibt es diverse Demonstrationen und Streiks gegen Privatisierungen, die Mehrwertsteuer, den Labour Relations Act, Rassismus am Arbeitsplatz und Polizeigewalt. Man geht für Mindestlöhne, Flächentarife und Arbeitsplatzsicherung auf die Straße. Am 3. August 1992 endet dies in einem Streik von vier Millionen Arbeitnehmern, die an diesem Tag ihrem Arbeitsplatz fern bleiben.[4]
Am 27. April 1994 gibt es die ersten freien und gleichen Wahlen in Südafrika. Das Drei-Parteien-Bündnis aus ANC, SACP und COSATU fährt eine überwältigende Zwei-Drittel-Mehrheit ein und Nelson Mandela wird der erste Staatspräsident des neuen Südafrikas. (vgl. Dijk 2004, S. 173)
4. Der Einfluss der deutschen Gewerkschaften und insbesondere der IG Metall
Mit dem Wiederaufkommen der südafrikanischen Gewerkschaften wurde auch die Rolle der ausländischen Gewerkschaften bei der Überwindung der Apartheid eine wesentlich Wichtigere. Aus deutscher Sicht hat sich dabei besonders die IG Metall durch ein abweichendes Konzept hervor gehoben.
Schon im März 1980 veranstaltete die IG Metall eine Konferenz mit dem Thema „Arbeitnehmer und Gewerkschaften in Südafrika“ in Frankfurt am Main. An zwei Tagen diskutierten Wissenschaftler und Vertreter der Gewerkschaften aus Südafrika und Betriebsräte von deutschen Großkonzernen mit Tochtergesellschaften in Südafrika darüber wie man einen friedlichen Wandel der politischen Verhältnisse auch von außen beeinflussen könne. (vgl. Brügmann, 1980).
Einer der Redner war der südafrikanische Wissenschaftler Loet Dowes-Dekker, der die Schaffung einer internationalen Expertenkommission als einen Schlüssel für die Überwindung der Rassentrennung in den Betrieben sah. Die Aufgabe der Kommission solle darin bestehen den Wahrheitsgehalt von Berichten zu überprüfen, die die Tochtergesellschaften in Südafrika nach den Verhaltenskodexen der Europäischen Gemeinschaft an ihre jeweiligen Regierungen geben. Die Berichte der deutschen Unternehmen sind schon deswegen nicht nachprüfbar, da diese nur in Form einer Zusammenfassung des Bundesverbandes der Deutschen Industrie gebündelt und ohne Namensnennung an die Bundesregierung weitergegeben werden. Die Betriebsräte wurden daher aufgefordert sich die Unternehmensberichte zu besorgen und diese an den Internationalen Metallerbund weiterzuleiten. (vgl. IGM 1980)
Diese Konferenz 1980 ließ den erhofften Erfolg vermissen. Daher formulierte die IG Metall im April 1988 (IG Metall „Dokumentation“, 1988) gemeinsam mit dem Südafrika-Rat des Internationalen Metallgewerkschaftsbundes ein Papier mit 14 Forderungen nach „Mindeststandards für Arbeitsbeziehungen und Arbeitskonflikte in südafrikanischen Tochtergesellschaften deutscher Unternehmen“. (vgl. IG Metall: „Mindeststandards“, 1988)
Die ersten beiden Forderungen an die Unternehmen waren ein Verzicht auf alle Vorteile, die die Apartheidsgesetzgebung und die Sicherheits- und Notstandsgesetze bieten. (vgl. IG Metall: „Mindeststandards“, 1988)
Im Bereich der Arbeitsbeziehungen stellte man insgesamt zehn Forderungen. Erstens die Bereitschaft für Verhandlungen mit der zuständigen Gewerkschaft über alle betriebsspezifischen Angelegenheiten. (vgl. IG Metall: „Mindeststandards“, 1988)
Zweitens ein Recht auf Zugang zum Betriebsgelände für die Gewerkschaften. (vgl. IG Metall: „Mindeststandards“, 1988) Drittens die Bereitstellung von Räumlichkeiten für Versammlungen und Abstimmungen auf dem Betriebsgelände. Viertens die Gewährleistung von Job-Steward-Rechten einschließlich der erforderlichen Sach- und Personalmittel. (vgl. IG Metall: „Mindeststandards“, 1988) Fünftens das Recht der Gewerkschaften ihre Mitglieder in Disziplinar- und Beschwerdeverfahren zu vertreten. Sechstens die Anerkennung des Streikrechts und damit verbunden keine Entlassungen aufgrund der Teilnahme an einem gewerkschaftlichen Streik. (vgl. IG Metall: „Mindeststandards“, 1988) Siebtens das Recht auf friedlichen Einsatz von Streikposten auf dem Betriebsgelände. (vgl. IG Metall: „Mindeststandards“, 1988) Achtens der Verzicht auf Industrieräte zur Illegalisierung von Streiks. Die Industrieräte waren die offiziellen Vertreter in Tarifverhandlungen, in denen allerdings nur die legalen weißen Gewerkschaften vertreten waren. (vgl. IG Metall: „Mindeststandards“, 1988) Neuntens das Einverständnis jeden Konflikt, der von einem südafrikanischen Arbeitsgericht entschieden werden könnte[5], an ein von beiden Seiten akzeptiertes Schiedsgericht zu übertragen. (vgl. IG Metall: „Mindeststandards“, 1988) Zehntens die Verpflichtung, das Wohnrecht in Wohnheimen und Firmenwohnungen nur bei einer gerechtfertigten Beendigung des Arbeitsverhältnisses infrage zu stellen. (vgl. IG Metall: „Mindeststandards“, 1988)
Zum Schutz vor Umgehung dieser Regelung sollten sich die Unternehmen verpflichten, diese Standards auch bei Franchise-Nehmern und Untergesellschaften der Tochterunternehmen sicherzustellen.
Zum Abschluss forderte man die Unternehmen auf jährlich über die Einhaltung der Grundsätze Bericht zu erstatten an die zuständige südafrikanische Gewerkschaft und den Gesamt- oder Konzernbetriebsrates des Mutterunternehmens zu erstatten. (vgl. IG Metall: „Mindeststandards“, 1988)
Begründet wurde die Notwendigkeit mit der mangelnden Transparenz der deutschen Mutterunternehmen bezüglich der Arbeitsbedingungen ihrer südafrikanischen Tochterunternehmen. (IG Metall „Dokumentation“, 1988)
Ein auf dem zweiten Kongress von COSATU beschlossenes „Disinvestment“ (vgl. DGB-Bildungswerk 1989) forderte die internationalen Gewerkschaften dazu auf, ihre Unternehmen zu einem völligen Investitionsstopp zu drängen und in einem nächsten Schritt all ihre Wirtschaftsbeziehungen mit Südafrika abzubrechen.
Da allerdings schon damals die weltweiten Verflechtungen der Wirtschaft so eng waren, dass ein Stopp aller Investitionen sich auch negativ auf die Arbeitsplätze in Deutschland ausgewirkt hätte, musste man seitens der Gewerkschaften in Deutschland reagieren. (IG Metall „Dokumentation“, 1988)
Man wollte die Abschaffung der ungleichen Arbeitsverhältnisse erreichen. Und dabei nicht durch einen Abzug oder einen Boykott die Arbeitsplätze in den Unternehmen in Deutschland gefährden. (IG Metall „Dokumentation“, 1988)
Die Mittel der Druckausübung der südafrikanischen Gewerkschaften waren zu gering um ohne internationale Unterstützung einen entsprechenden Einfluss zu erreichen. Mit der Formulierung dieses Programms und der Verpflichtung der deutschen Unternehmen sich diesen 14 Punkten zu unterwerfen, unternahm die IG Metall den Versuch diese beiden Ziele zu erreichen. (IG Metall „Dokumentation“, 1988)
Die Reaktionen auf dieses Programm waren insbesondere von linker Seite sehr kritisch, da man dort die Wirksamkeit eines solchen Papiers stark bezweifelte und einen Totalboykott favorisierte. (vgl. DGB-Bildungswerk 1989, S. 38ff.)
5. Fazit
5.1. Allgemein
Die Überwindung der Apartheid war sicherlich nicht das Werk eines einzelnen Akteurs. Sicherlich spielten die Auseinandersetzungen in Angola, der Widerstand in Namibia, die Sanktionen von UNO, EG, USA und der skandinavischen Länder eine große Rolle. Genauso wie der Machtwechsel von Botha zu de Klerk, der Widerstand seitens der Kirchen und auch die niedrigen Goldpreise. Auch der Zusammenbruch der Sowjetunion und das Ende des Kalten Krieges war ein Impuls für eine neue Zeit, deren Anbruch sich auch Südafrika nicht verwehren konnte.
5.2. Die südafrikanischen Gewerkschaften
Und doch kann man zusammenfassend feststellen, dass die südafrikanischen Gewerkschaften ein „zentraler Pfeiler im Kampf gegen die Apartheid“ (Schillinger 2005, S. 4) waren. Zwar ist die Wahrnehmung in der Weltöffentlichkeit eher gering, da man dort immer nur die Protagonisten William de Klerk und Nelson Mandela sieht. Vielleicht noch den ANC oder den Bischof Desmond Tutu. Doch bei genauerer Betrachtung sieht man die Gewerkschaften als einen ganz besonderen Akteur im Kampf gegen die Apartheid. So waren die Gewerkschaften die größte Massenbewegung. Der ANC war dagegen nur eine Splittergruppierung im Untergrund. Die Gewerkschaften waren im Gegensatz dazu auch nicht verboten sondern lediglich kurzfristig gegen Ende der 1980er Jahre in ihren Rechten eingeschränkt. Sie waren überparteilich organisiert und waren zwar schwarz dominiert doch keine Widerstandsbewegung von Schwarzen sondern eine Bewegung von Arbeitern für die Rechte von Arbeitern.
Ihre Anführer wurden von einer breiten Basis demokratisch gewählt und sie waren somit auch die einzige demokratisch legitimierte Widerstandsorganisation. Dies führte zu einer entsprechenden Anerkennung in der breiten Bevölkerung. Insbesondere da man über den Widerstand gegen die Regierung noch weitere Ziele, wie zum Beispiel die Einführung von Mindeststandards und die Armutsbekämpfung, verfolgte. Der ANC hatte dagegen einzig die Überwindung der Apartheid zum Ziel und darüber hinaus in Form der „Freedom Charter“ nur ein provisorisches Programm für die Zeit danach.
Außerdem waren die südafrikanischen Gewerkschaften international anerkannt und ausländische Gewerkschaften solidarisierten sich mit Ihnen. Der ANC hatte dagegen immer wieder Probleme, da man ihm, nicht zu Unrecht, eine gewisse Nähe zum Kommunismus vorwarf. Dagegen war COSATU weltweit mit den internationalen Gewerkschaftsbündnissen und ausländischen Gewerkschaften vernetzt. Diese Vernetzung führte letztlich dann auch zu dem Programm der IG Metall.
5.3. 14-Punkte-Programms der IG Metall
Das Programm der IG Metall war sicherlich einer der pragmatischsten Versuche die Apartheid zu überwinden.
Ein totaler Boykott hätte für Südafrika einen immensen wirtschaftlichen Schaden bedeutet. Die Arbeitslosigkeit wäre extrem angestiegen und der Staatsbankrott kaum noch zu verhindern gewesen. Der Verlust des Arbeitsplatzes hätte dabei die „Armen der Ärmsten“ wesentlich härter getroffen als die Profiteure der Apartheid. Es konnte daher nicht die Absicht der IG Metall sein diesen Menschen zu schaden.
Auf der anderen Seite hatte man die Überwindung der Apartheid und die Schaffung von Mindeststandards in den Unternehmen zum Ziel. Dies konnte ohne jeglichen wirtschaftlichen Druck nicht erreicht werden. Man wollte Solidarität mit den südafrikanischen Gewerkschaften beweisen, gemeinsam für diese Ziele kämpfen und auch im Interesse der Mitglieder in Deutschland die öffentlich diskutierten Ungerechtigkeiten in Südafrika bekämpfen.
Unter einem Totalboykott hätten, neben den Schäden für die südafrikanische Wirtschaft, auch die deutschen Unternehmen mit Geschäftsbeziehungen zu Südafrika und insbesondere deren Arbeitnehmer gelitten. Diese Gefährdung von Arbeitsplätzen in Deutschland galt es für die Metallgewerkschaft zu verhindern.
Kurzfristig wurde damals immenser Druck auf die deutschen Mutterkonzerne ausgeübt, der deren lasche Sichtweise bezüglich der Ungerechtigkeiten in Südafrika umkehrte. Das Problem Südafrika kam auch dort wieder auf die Tagesordnung.
Da kurz nach der Verabschiedung des Programms die Machtübernahme de Klerks und der Freilassung Mandelas erfolgte, kann man die langfristigen Auswirkungen des Programms nur schwer einschätzen.
Doch wer sich heute mit Gewerkschaftern in Südafrika unterhält, stellt schnell fest, welch hohes Ansehen die IG Metall für diese Form der Solidarität noch heute hat. Diverse Punkte des 14-Punkte-Programms flossen in die Arbeitsgesetzgebung Südafrikas ein.[6]
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