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Zur Studienbeitragssatzung

Folgender Kommentar von mir zur Studienbeitragssatzung wurde in der ersten Ausgabe der Unizeitung ‘gewürzt’ veröffentlicht:

In den Semesterferien wurde vom Senat der Universität die Satzung über die Erhebung von Studienbeiträgen verabschiedet. Nach eineinhalb Jahren Diskussion kam damit ein Papier zu Stande, das durchaus seine Stärken hat, allerdings auch einige Mängel. Positiv sind sicherlich die Mitbestimmungsmöglichkeiten der Studierenden. Sie sitzen zur Hälfte in den Kommissionen aller Fakultäten und sind an der letzten Entscheidung der Hochschulleitung über die Mittelvergabe beteiligt. Auch wenn das auf einigen Widerstand seitens so manchen Professors stieß.
Auf jeden Fall muss kritisi-ert werden, wie wenig Befreiungsmöglichkeiten es gibt. Die von der Universität in der öffentlichen Debatte angeführten Möglichkeiten zur Befreiung sind alle so vom bayerischen Hochschulgesetz vorgegeben. Man hat noch nicht einmal die Möglichkeit zur Befreiung von 10% aller Studierenden für besondere Leistung genutzt. Wir hatten uns für eine Befreiung nach diversen Kriterien eingesetzt. In der neuen Satzung sind allerdings keine Kriterien benannt worden.
Deshalb bleibt jedem Studenten zu raten, dass er sich für seine subjektiven besonderen Leistungen um eine Befreiung bemüht. So sieht es auch das Gesetz vor. Mit der neuen Satzung haben wir auf jeden Fall eines geschafft: Alle interessierten Studierenden haben nun die Möglichkeit, künftig an der Mittelverteilung in der eigenen Fakultät mitzuarbeiten.
Wir hoffen, diese Chance bleibt nicht ungenutzt. Sehr wichtig ist außerdem, dass jeder Student darauf achtet, dass sein Geld künftig auch wirklich nur in die Lehre fließt. Es darf auch indirekt keine Forschung mitfinanziert werden.
Studiengebühren dürfen keine Ersatzfinanzierung für staatliche Kürzungen werden!

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